Aufnahmekriterien

Kontakt

Tagesstätte Triva
Cheerstrasse 16
6014 Luzern

T 041 269 49 81

  • Der Eintritt in das Triva ist frühestens mit 18 Jahren (Beginn der IV-Rente) möglich.
  • Bei Eintritt in das Triva soll die gesetzliche Vertretung geregelt oder das Verfahren eingeleitet sein.
  • Die Kostenübernahmegarantie der Dienststelle für Soziales und Gesellschaft liegt vor.
  • Der Wohnsitz der betroffenen Person oder deren gesetzlicher Vertretung muss im Kanton Luzern sein. Bei Ausserkantonalen liegt eine Kostengutsprache vor. 
  • Die Tagesbeschäftigten bewältigen den Arbeitsweg im Triva selbstständig. 
  • Die Tagesbeschäftigten besitzen die Fähigkeit, sich in eine Arbeitsgruppe einzufügen. Einzelbegleitung ist nur in begrenztem Mass möglich. 
  • Die Tagesbeschäftigten benötigen keinen dauernden und hohen Pflege- und Betreuungsaufwand.